Autocomplete-Funktion von Google vor dem Bundesgerichtshof

Jeder kennt’s: Man nutzt zur Recherche die Google-Suche, tippt in das weiße Fensterchen die ersten Buchstaben ein und Google bietet schon mögliche Begrifflichkeiten an, die man vermutlich sucht. Ziemlich praktisch für den Nutzer.
Abgesehen davon, dass Google für diese Funktion Unmengen an Daten (Cookies) auswertet und speichert, kann diese Suche für einige Personen auch unschön enden. Genau dann, wenn die Autovervollständigung bei der Suche des eigenen Namens persönlichkeitsverletzende Begriffe vorgeschlagen werden. So geschehen vor wenigen Wochen.
Ein Unternehmer klagte, da bei der Suche seines Namens die Begriffe “Scientology” und “Betrug” als Begriffsergänzung angeboten wurden. Dass diese Assoziationen nichts mit dem Unternehmer selbst zu tun habe, sondern nur daran läge, dass viele Menschen diese Begriffskombination eingegeben haben, hinderte den Bundesgerichtshof nicht daran, gegen Google zu urteilen.
Ein Urteil für den Datenschutz, sicherlich. Dennoch, einen Beigeschmack hat dieses Urteil: Sind wir nicht vielleicht selbst mit Schuld? Immerhin sind wir diejenigen, die Google mit Daten füttern und ist die Autovervollständigung nicht eine Art Spiegel des Suchverhaltens vieler, einschließlich der “gerüchtesüchtigen Fieslinge”, wie es Zeit online beschreibt?